COBRA Real Estate analysiert, plant und steuert die Vermarktung Ihrer Immobilien. Am Anfang steht dabei immer die genaue Analyse aller vorhandenen Objekt- und Marktparameter. So entsteht eine präzise Einschätzung der zu verkaufenden Immobilie. Auf dieser Basis entsteht ein maßgeschneidertes, genau abgestimmtes Investmentmemorandum für die Vermarktung Ihrer Immobilien. Dabei unterstützen wir Sie von Beginn an bis zum Closing: Due Diligence Prozesse, anstehende Q&As, Verhandlungskoordination und das erfolgreiche Closing von Transaktionen gehören zu unseren Kernkompetenzen.
COBRA Real Estate bietet Immobilienlösungen für höchste Ansprüche. Wir bewerten Immobilien. Wir vermitteln Investitionsobjekte. Wir arbeiten grundsätzlich unabhängig von Assetklassen und vermitteln sowohl gewerblich genutzte als auch Wohnimmobilien. So zählten bereits institutionelle Investoren, Family Offices, Projektentwickler, Asset Manager und Verantwortliche für das Immobiliengeschäft von Pensionskassen und Stiftungen zu den Kunden unserer Berater. Diese vielfältige und jahrelange Erfahrung und unser weitreichendes Netzwerk nutzen wir, um für Sie die individuell beste Lösung zu finden. Wir sind das Bindeglied zwischen Investoren und Eigentümern.
COBRA Real Estate steht für eindeutige Strukturen im An- und Verkaufsprozess. Diskrete Abwicklungen bei Off-Market-Deals sind selbstverständlich. Durch unsere verschwiegene Vorgehensweise und fachliche Expertise konnten wir eine Vielzahl von Immobilienkäufen zu Höchstpreisen realisieren. Eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten ist dabei immer unser Ziel. So gestalten wir echte Win-Win-Deals. Deshalb schätzen wir den persönlichen Kontakt, nehmen uns Zeit für Sie und tun alles dafür, Ihre Ziele möglichst effektiv und effizient umzusetzen.
COBRA arbeitet unabhängig von Assetklassen. Wir beraten Institutionen, Privatanleger, Private-Equity-Firmen oder Projektentwickler. Unsere Experten unterstützen sie deutschland-, europa- und weltweit in allen Anlagenthemen. Die Beratung von COBRA Real Estate richtet sich dabei immer nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Investoren.
Der Erfahrungsschatz unserer Berater umfasst eine Vielzahl von Anlagemöglichkeiten: Büro, Wohnen, Retail, Shopping Center, Hotels und Baugrundstücke zählen zu unseren Kompetenzen. Bei Bedarf holen wir Spezialisten und lokale Experten für Sie ins Team. So profitieren unsere Kunden weltweit während des gesamten Transaktionsprozesses von unserem lokalen Know-how.
Family Offices, Fonds, Projektentwicker und Private-Equity-Firmen zählen zum festen Kundenstamm von COBRA Real Estate. Unsere Berater können in diesem Bereich zum Teil auf jahrzehntelange Erfahrung und exzellente Netzwerke zurückgreifen, die sie gerne für Sie einbringen.
Unsere Berater agieren ganzheitlich in Ihrem Sinne. Dafür nutzen sie fundierte Strategien und lokales Know-how. Ob bei Investitionen, Optimierungen oder Transaktionen Ihrer Wohnanlagen – wir arbeiten nachhaltig mit Ihrem langfristigen Erfolg im Blick.
COBRA Real Estate berät Sie auf Basis langjähriger Erfahrung und detaillierter Marktkenntnis umfassend, ehrlich, professionell und nachhaltig. Dieser Ansatz gilt für Geschäftshäuser ebenso wie für Fachmärkte, Discounter, Shopping Center und Warenhäuser.
Wir beraten private und institutionelle Investoren, Projektentwickler, Bauträger, Stiftungen, Fonds, Family Offices und Private-Equity-Firmen bei der Transaktion von Büroflächen deutschlandweit. Dabei betrachten wir Ihre Anlagen und Entwicklungsprojekte professionell und ergebnisorientiert.
COBRA Real Estate unterstützt Sie bei allen Fragen zu Baugrundstücken schnell und professionell. Wir begleiten Verkäufer und Investoren bei Ver- und Ankauf sowie der Projektierung von Entwicklungsflächen.
COBRA Real Estate ist auch in spezialisierten Märkten aktiv. Unsere erfahrenen Berater vermitteln Ihre Investments wie Pflegeheime, Seniorenresidenzen und Healthcare Immobilien zuverlässig und engagiert.
Wir unterstützen Investoren, Eigentümer, Projektentwickler und Hotelkonzerne bei Kauf und Verkauf Ihrer Investments. Die Beratung ist dabei präzise auf die besonderen Wünsche und Anliegen von Hotelinvestoren abgestimmt. So dürfen Sie während des gesamten Transaktionsprozesses auf COBRA Real Estate vertrauen.
Grundstücke, Logistikanlagen, Gewerbeparks – COBRA Real Estate ist der richtige Ansprechpartner für Industrieimmobilien. Die besondere Expertise unserer Berater und unser gewachsenes Netzwerk sorgt auch in dieser Assetklasse für nachhaltige Erfolge.
Der Markt ist immer in Bewegung. Neue Immobilientypen wie studentischer Wohnraum und Mikroapartmentanalagen bieten Chancen und bringen Risiken. Unsere Spezialisten beraten private und institutionelle Käufer und Projektentwickler in diesem Segment.
„Wir kaufen an!“ COBRA Real Estate sucht für den Aufbau des eigenen Portfolios neue Investmentobjekte.
Marie-Louise Holzweißig ist studierte Diplomkauffrau mit langjähriger Erfahrung in der Immobilienbranche. 1995 gründete sie die PROCENTER GmbH mit Sitz in Berlin, deren Fokus das Propertymanagement sowie das Centermanagement von gewerblichen Immobilien wie Shopping Center, Offices, Gewerbeparks und Logistikimmobilien ist. Nach dem Verkauf der Gesellschaft mit 130 Mitarbeiter, 550 Immobilien sowie 13 Standorten bundesweit an die Firma Goldbeck gründete sie 2019 die COBRA Real Estate GmbH, in der sie als geschäftsführende Gesellschafterin tätig ist. Zusätzlich ist sie in einigen Beteiligungsgesellschaften aktiv.
Mirko Herbst ist Kaufmann mit langjähriger Expertise in der Finanz- und Immobilienwirtschaft. Neben zahlreichen Stationen als Fach- und Führungskraft im Investmentmanagement für deutsche und internationale Investoren war er viele Jahre leitend im Vertrieb tätig. Das Spektrum der Arbeitgeber reichte von Projektentwicklern wie Gundlach bis hin zu mehreren renommierten Maklerhäusern wie JLL- Jones Lang LaSalle-, Corpus-Sireo, Eschner & Partner u.a.. Mirko Herbst verfügt über 30 Jahre umfangreiche Erfahrungen in allen gängigen Immobilien-Asset-Klassen von Wohnen über Büro- bis hin zu Retail- und Spezial-Immobilien. Sein Schwerpunkt lag in der Akquise und Vermittlung verschiedener Assetklassen im gesamten Bundesgebiet. Verbunden mit einem exzellenten Netzwerk kann er heute auf zahlreiche vermittelte Investmentobjekte zurückblicken. Im Jahr 2019 gründete er sein eigenes Unternehmen und steht heute als Geschäftsführer der COBRA Real Estate GmbH vor.
Office Berlin:
Villa Ramelow
Lassenstraße 11-15
14193 Berlin-Grunewald
Telefon: +49 152 09 22 22 10 (M. Herbst)
Telefon: +49 172 30 17 958 (M.-L. Holzweißig)
COBRA Real Estate GmbH
Richard-Strauss-Weg 8
14532 Kleinmachnow
Telefon: +49 33203- 86 96 80
E-Mail: info@cobra-realestate.com
Geschäftsführer: Marie-Louise Holzweißig, Mirko Herbst
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Register Nr.: HRB 32238 P
UST-ID DE 323145713
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gemeinde Kleinmachnow
Zuständige Registerbehörde § 34 c
Erlaubnis erteilt am 07.05.2019
Gewerbeamt der Gemeinde Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow
Geführt unter Zeichen: 32.2/Schi § 34c 9/19
Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung
Allianz Agentur Oliver Breuche
Keithstr. 2-4 (im Dorlandhaus)
10787 Berlin
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Versicherungsschein Nr.: GHV 10/0450/1033142
Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Absatz 2a GewO i. V. m. § 15b Absatz 1 MaBV
Alle zur Weiterbildung verpflichteten Gewerbetreibenden der COBRA Real Estate GmbH erfüllen
ihre Weiterbildungsverpflichtung.
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Urheberrecht
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1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNG DIESER AGB
1.1. Anbieter dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die COBRA Real Estate GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Marie-Louise Holzweißig und Mirko Herbst, Richard-Strauss-Weg 8 in 14532 Kleinmachnow, Telefon: +49 33203- 86 96 80, E-Mail: info@cobra-realestate.com (nachfolgend „Makler“). Der Makler wird in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Der Makler versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, welche der Makler mit einem Vertragspartner eingeht. Abweichende, entgegenlautende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch den Makler nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der Makler stimmt seiner Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Zustandekommen des Maklervertrages
2.1. Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Makler ein Objekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet, um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag konkludent zustande.
2.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Makler mit dem Nachweis von Abschlussgelegenheiten von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen etc. beauftragt.
2.3. Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3. Leistungen / Pflichten des Maklers
3.1. Der Makler wird als Nachweismakler und/oder Vermittlungsmakler tätig, indem er den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags führt oder einen solchen Vertrag vermittelt.
3.2. Der Makler schuldet regelmäßig das ernsthafte Bemühen einen Nachweis oder eine Vermittlung zu erbringen. Eine Pflicht des Maklers zum Tätigwerden besteht nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien etwas anderes (z.B. Alleinauftrag) vereinbart haben.
3.3. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Makler über die Nachweistätigkeit hinaus preisgestaltend, vermittelnd oder sonst wie kundenbetreuend tätig. Eine solche Zusatzleistung wird, soweit die Parteien nicht anderes vereinbart haben, gegen eine zusätzliche Vergütung durch den Makler erbracht und berührt die Provisionspflicht aus diesem Vertrag nicht.
3.4. Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Anbieter als auch für den Interessenten entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Der Makler wahrt auch bei einer solchen „Doppeltätigkeit“ die Interessen des jeweiligen Auftraggebers. Wird der Makler von einer Seite mit Preisverhandlungen beauftragt, wird er für die jeweils andere Seite nur preisneutrale Tätigkeiten ausüben. Auf Wunsch der Auftraggeber, kann der Makler bei den Preisverhandlungen vermittelnd tätig werden.
4. Leistungen / Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat dem Makler alle objektsbezogenen Informationen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere die zur Erfüllung der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen in § 16a ENEV 2014 aufgeführten Informationen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auf das Fehlen diesbezüglicher Informationen hinzuweisen.
4.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er nach § 16 Abs. 2 ENEV 2014 verpflichtet ist spätestens bei Besichtigung einer Immobilie dem potenziellen Käufer/Mieter einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen, zumindest währenddessen deutlich sichtbar auszuhängen oder auszulegen. Findet keine Besichtigung statt, ist der Energieausweis oder eine Kopie hiervon dem potenziellen Käufer/Mieter unverzüglich, spätestens auf entsprechende Aufforderung, vorzulegen. Eine Vorlage im Zuge der Vertragsverhandlungen hat stets zu erfolgen. Nach Abschluss des Hauptvertrages ist dem Käufer/Mieter der Energieausweis im Original oder in Kopie auszuhändigen. Nach § 29 Abs. 3a EnEV 2014 sind auch begleitende Modernisierungsempfehlungen zu noch gültigen Energieausweisen zusammen mit dem Energieausweis vorzulegen bzw. zu übergeben.
4.3. Der Auftraggeber wird dem Makler sämtliche nach dem Geldwäschegesetz zur Identitätsfeststellung bzw. Feststellung des durch den angestrebten Hauptvertrag wirtschaftlich Berechtigten geforderten Informationen und Unterlagen unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Vertragsabschluss vorlegen. Im Falle von Zuwiderhandlungen wird der Auftraggeber den Makler von sämtlichen daraus resultierenden Forderungen Dritter freistellen.
4.4. Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an.
4.5. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung darüber frei, den nachgewiesenen Hauptvertrag abzuschließen.
4.6. Scheitern die Verhandlungen über den Hauptvertrag, hat der Auftraggeber dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber an dem Erwerb bzw. der Miete kein Interesse mehr hat oder das Objekt nicht mehr zum Verkauf / zur Vermietung zur Verfügung steht. Ebenso sind der erfolgreiche Abschluss sowie die Konditionen des Hauptvertrages dem Makler unverzüglich mitzuteilen, soweit der Makler nicht als Partei des Hauptvertrages einbezogen wird. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Anzeige, ist er dem Makler gegenüber zum Ersatz der hierdurch entstandenen vergeblichen Aufwendungen verpflichtet.
4.7. Der Anbieter hat dem Makler die Möglichkeit einzuräumen, das Objekt mit Interessenten zu betreten und zu besichtigen.
5. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten/Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und informationen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.
6. Provisionspflicht
6.1. Die Nachweistätigkeit und/oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ist stets provisionspflichtig.
6.2. Die Höhe der Provision zzgl. der jeweils geltenden aktuellen Umsatzsteuer ist dem jeweiligen Objekt-Exposé zu entnehmen. Sie bezieht sich auf das jeweils aus dem Exposé ergebende Objekt.
6.3. Die Pflicht zur Zahlung der Provision entsteht und ist fällig in dem Zeitpunkt, in welchem der Hauptvertrag wirksam abgeschlossen wurde, sofern der abgeschlossene Vertrag für den Auftraggeber verglichen mit dem von dem Makler erbrachten Nachweis bzw. der erbrachten Vermittlung wirtschaftlich gleichwertig ist.
6.4. Die Provisionspflicht des Auftraggebers entfällt nicht dadurch, dass der zunächst wirksam geschlossene Hauptvertrag nachträglich scheitert (z.B. durch Rücktritt), wenn das Scheitern nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Maklers beruht. Eine bereits gezahlte Provision kann in diesem Fall nicht zurückgefordert werden. Im Falle der Kündigung des Hauptvertrages bleibt die Provisionspflicht in jedem Fall bestehen.
7. Haftung
7.1. Die Angebote des Maklers sind unverbindlich und Irrtümer sowie zwischenzeitlicher Verkauf / Vermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
7.2. Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektdaten und Informationen vom Kunden stammen und durch den Makler weder auf ihre Richtigkeit noch Vollständigkeit überprüft worden sind. Eine Haftung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist ausgeschlossen.
7.3. Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Kundenschutz
Hat der Makler dem Auftraggeber einen Interessenten für ein bestimmtes Objekt nachgewiesen, verpflichtet sich der Auftraggeber für die Dauer von zwei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, in welchem die personenbezogenen Daten des Interessenten bekannt gegeben wurden, keine weiteren Objekte ohne Zuziehung des Maklers bzw. nur gegen Zahlung einer Provision an den Makler dem Interessenten anzubieten und einen Hauptvertrag abzuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber vom nachgewiesenen Anbieter weitere Objekte mieten/erwerben möchte. Die Provisionshöhe richtet sich danach, was der Makler üblicherweise an Provision verlangt. Wird der spätere Hauptvertrag ohne Zuziehung des Maklers geschlossen, verringert sich die Provision um die Höhe der Aufwendungen, welche der Makler infolgedessen erspart hat. Im Übrigen bleibt das Recht des Auftraggebers zur Vornahme von Eigengeschäften mit Dritten, welche nicht von dem Makler nachgewiesen wurden, unberührt.
9. Kündigung / nachvertragliche Treuepflicht
9.1 Der Maklervertrag ist grundsätzlich für jeden Vertragsteil ordentlich kündbar. Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende, schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Teil zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung.
9.2. Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die fristlose Kündigung ist zu begründen.
9.3. Hat der Makler dem Auftraggeber eine Vertragsabschlussoption nachgewiesen, verpflichtet sich der Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten ab der wirksamen Kündigung, von dieser Vertragsabschlussoption keinen Gebrauch zu machen. Anderenfalls ist der Auftraggeber nach wie vor provisionspflichtig gemäß dieser Vereinbarung.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.
10.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz des Maklers.
10.4. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.
10.5. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.
10.6. Der Makler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint, z.B. aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Der Makler wird den Kunden im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall innerhalb einer dann mitzuteilenden angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig, so werden diese nach Ablauf der angemessenen Frist Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
Stand: August 2019
Name und Anschrift des Unternehmens
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend „DSGVO“) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
COBRA Real Estate GmbH
Geschäftsführer: Marie-Louise Holzweißig und Mirko Herbst
Richard-Strauss-Weg 8
14532 Kleinmachnow
Tel.: +49 33203- 86 96 80
E-Mail: info@cobra-realestate.com
Website:www.cobra-realestate.com
Allgemeine Datenverarbeitung
Umfang und Erlaubnis der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung der Funktionsfähigkeit unserer Internetseite sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers.
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Datenlöschung und Speicherdauer
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Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.
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Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Wir erheben und verarbeiten die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an uns übermittelt. Schließen wir einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von uns kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen unsererseits entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Rechte der betroffenen Person
Sie haben das Recht:
(1) gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
(2) gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
(3) gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
(4) gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
(5) gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
(6) gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und
(7) gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Datensicherheit
Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand August 2018.
Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit über diese Adresse von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.